AKTUELLES in der Corona-Krise
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Urlaub nun vielerorts unter Auflagen möglich

Der Sommer kann kommen - Aufatmen bei Beherbergungsbetrieben,  in Gastronomie, Freizeit- & Kultureinrichtungen sowie im Einzelhandel, Neues zur Maskenpflicht

(Stand zum 25.06.2021)

Die positive Entwicklung der Corona-Zahlen lässt ganz Deutschland nun auf einen "normalen" Sommerurlaub hoffen. Die Zahl der Covid-19-Infizierten sinkt, immer mehr Menschen sind geimpft. In Deutschland gibt es keine Corona-Hotspots mehr und in allen Bundesländern sind Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder geöffnet. Endlich! Das Beherbergungsverbot ist aufgehoben. Auch Restaurantbesuche und Freizeitaktivitäten sind wieder möglich. Weiterhin bleiben bestimmte Maßnahmen erhalten, um das Corona-Infektionsgeschehen weiter einzudämmen. In geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen muss jeder eine medizinische oder FFP2- Maske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Gleiches gilt in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. (siehe nähere Erläuterungen je Bundesland) Die Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin. Vor allem der Mindestabstand von 1,50 Meter ist zu beachten. Was sonst noch in den einzelnen Bundesländern möglich ist, lesen Sie hier:

  • Baden-Württemberg
    Beherbergungsbetriebe, Gaststätten (innen und außen), Zoos und botanische Gärten, Freizeitparks sind geöffnet. Einer Nachweispflicht ist nachzukommen (genesen, geimpft oder getestet). Hygiene- und Abstandsregelungen gelten. Die Maskenpflicht außerhalb vom Schulgebäude entfällt.

  • Bayern
    Touristische Übernachtungen sind erlaubt. Bei Anreise ist ein negativer Test vorzulegen. Die Innengastronomie ist geöffnet bis 24.00 Uhr. Man muss einen negativen Test vorlegen. Reine Schankwirtschaften bleiben geschlossen. Beherbergungsbetriebe dürfen Gäste empfangen, die getestet, vollständig geimpft oder genesen sind. Im Handel gibt es keine Test- und Terminpflicht mehr. (allerdings: 1 Kunde pro 10 Quadratmeter) Seilbahnen fahren wieder. Fluss- und Seenschifffahrt wieder möglich. Die Maskenpflicht bleibt in Bayern unverändert. Lediglich Schüler dürfen die Maske außerhalb des Schulgebäudes absetzen.

  • Berlin
    Touristische Übernachtungen sind wieder möglich. Ausflugsfahrten, Stadtführungen etc. sind unter Beachtung von Hygienerichtlinien gestattet. Gastronomische Einrichtungen sind geöffnet, im Innenbereich muss ein Negativnachweis vorgelegt werden. Museen und Galerien sind geöffnet. Shopping ist mit Anwesenheitsdokumentation zulässig. Die Maskenpflicht wird für Zoos, Tierparks und Einkaufsstraßen ausgesetzt. Allerdings muss die Einhaltung des Mindestabstandes gewährleistet sein.

  • Brandenburg
    Touristische Übernachtungen sind ohne Beschränkungen möglich. Bei einem stabilen Wert unter 20 entfällt die Testpflicht. Dies gilt auch für den Innenbereich der Gastronomie. In der Außengastronomie besteht keine Testpflicht mehr. Spaß- und Freizeitbäder, Freibäder sind geöffnet und es besteht bei einem stabilen Inzidenzwert unter 20 keine Testpflicht. Im Einzelhandel werden die Kontakdaten nicht mehr erfasst. Die Maskenpflicht im Freien entfällt.

  • Bremen
    Seit dem 21.5.21 sind touristische Übernachtungen weider erlaubt. Ein Negativnachweis (geimpft, getestet oder genesen) muss bei Anreise vorgelegt werden. Shopping ist ohne Test und Termin möglich. Seit dem 14.6.2021 gibt es keine Pflicht mehr, im Freien eine Maske zu tragen.

  • Hamburg
    Touristische Reisen und Tagesausflüge sind möglich. Beherbergungsbetriebe können wieder bis zu 100% belegt werden. Voraussetzung für die Übernachtung ist ein negativer (tagesaktueller) Schnelltest und Kontaktverfolgung. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Kultureinrichtungen, Tierparks, Gärten, Freizeitparks und Freibäder sind geöffnet. Für die Innenbereiche gilt eine Testpflicht. Der Einzelhandel ist geöffnet mit einer Personenzahlbegrenzung. Gastronomie ist bis 23 Uhr geöffnet, im Innenbereich gilt Testpflicht.

  • Hessen
    Die Testpflicht in der Außengastronomie entfällt. Für die Innengastronomie gilt weiterhin Testpflicht. Schwimmbäder sind wieder geöffnet, Mannschaftssport ist unter Auflagen erlaubt. Eisdielen, Eiscafés, Restaurants, Hotels und andere Gewerbe dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln öffnen. Bei Aufenthalten zu touristischen Zwecken ist ein negativer Test bei Anreise vorzulegen. Die Maskenpflicht im Freien entfällt. Der Einzelhandel ist geöffnet, ohne Quadratmeterbegrenzung aber mit Maskenpflicht.

  • Mecklenburg-Vorpommern
    Beherbergungsbetriebe sind nun für Gäste aus ganz Deutschland wieder geöffnet. Testpflicht besteht bei Anreise. In der Außengastronomie gibt es keine Testpflicht mehr, im Innenbereich ja mit Sitzplatzreservierung. Ab dem 25.6. entfällt auch die Testpflicht für den Innenbereich. Der Einzelhandel ist geöffnet, allerdings gilt eine Begrenzung der Kundenanzahl und Korbpflicht. Die Maskenpflicht in den Innenbereichen bleibt, im Freien wurde sie weitestgehend aufgehoben.

  • Niedersachsen
    Die Innengastronomie darf öffnen. Für die Außengastronomie entfällt sowohl die Sperrstunde ab 23 Uhr als auch die Testpflicht. Kinos und Theater empfangen wieder Gäste, Massensport ist erlaubt. Liegt die Inzidenz stabil unter 35 wird die Testpflicht und die Sperrstunde in der Innengastronomie aufgehoben. Urlauber können mit einem negativen Schnelltest, als Genesene oder völlständig Geimpfte touristisch übernachten. Die Maskenpflicht auf Schulhöfen entfällt. In belebten Außenbereichen, in Bussen und Bahnen und beim Einkaufen bleibt sie bestehen.

  • Nordrhein-Westfalen
    Reisen in NRW sind erlaubt. Beherbergungsbetriebe dürfen öffnen und bei der Anreise müssen die Urlauber einen negativen Test vorlegen. Einzelhandel ist geöffnet, weder Termin noch Test sind notwendig. Schwimmbäder sind wieder offen. Es gilt eine Testpflicht. Freizeiteinrichtungen wie z.B. Museen sind geöfffnet. Die Außen- und die Innengastronomie können öffnen. Liegt der Inzidenzwert konstant unter 35 kann die Testpflicht für den Innenbereich entfallen. In Bussen und Bahnen (ÖPNV) dürfen anstatt FFP2 Masken nun medizinische Masken getragen werden.

  • Rheinland-Pfalz
    Seit dem 02.06.2021 hat die Stufe 3 begonnen: in der Gastronomie kann die Bewirtung der Gäste im Innen- und Außenbereich stattfinden. Für den Innenbereich gilt Testpflicht und Reservierung. Beherbergungsbetriebe sind geöffnet, Frühstück als Buffet ist unter Einhaltung dert Hygieneregeln wieder zulässig. Freizeiteinrichtungen werden geöffnet, ebenso Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung. Kultureinrichtungen sind geöffnet, im Innenbereich gilt eine Testpflicht. Die Maskenpflicht im Freien entfällt, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann. Im Innenbereich und im ÖPNV muss Maske getragen werden.

  • Saarland
    Touristische Beherbergungen sind erlaubt, ein Test ist bei der Anreise nötig. Seit dem 11.06.2021 gibt es in der Außengastronomie keine Testpflicht mehr. Für den Innenbereich gilt diese, eine Reservierung ist notwendig. Bus- und Schiffsreisen sind wieder gestattet, Thermen, Schwimm- und Freibäder sind offen (mit Testpflicht). Die Maskenpflicht wurde bisher nur für Schüler gelockert. Im Unterricht muss keine Maske mehr getragen werden.

  • Sachsen
    Private Urlaubsreisen sind wieder gestattet. Hotellerie, Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Theater, Schlösser, Burgen und Bäder sind wieder geöffnet. Bleiben die Inzidenzwerte konstant unter 35 werden im Außenbereich der Gastronomie keine Kontaktdaten mehr erfasst. Für touristische Übernachtungen gilt eine Testpflicht bei Anreise. Diese entfällt bei einem Aufenthalt auf dem Camping- oder Caravaningplätzen sowie in Ferienwohnungen bzw. -häusern.

  • Sachsen-Anhalt
    Beherbergungsbetriebe sind geöffnet. Die Gäste müssen sich alle 72-Stunden testen lassen. Gastronomie ist offen. Im Einzelhandel entfällt Testpflicht und Terminbuchung. Es müssen nur noch medizinische Masken getragen werden, keine FFP2 Masken mehr. Auch hier wurde die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben. Sportanlagen und Schwimmbäder dürfen öffnen, pro 10 Quadratmeter ein "Kunde".

  • Schleswig-Holstein
    Beherbergungsbetriebe sind geöffnet, es gilt eine Testpflicht bei Anreise und zusätzlich nur noch einmalig nach 72 Stunden. Die Gastronomie ist offen, der Innenbereich nur mit Testpflicht, Kontaktdaten werden erhoben. Der Einzelhandel ist geöffnet, die Quadratmeterbeschränkungen für Verkaufsflächen werden ab dem 28.6. aufgehoben. Vor den Geschäften und auf den Parkplätzen muss keine Maske mehr getragen werden. Freizeit- und Kultureinrichtungen sind ebenfalls geöffnet. Die Testpflicht im Innenbereich entfällt. Im Kino und Theater gibt es für den Innenbereich keine Maskenpflicht mehr.

  • Thüringen
    Seit dem 02.06.2021 gelten folgende Regelungen, wenn der Inzidenzwert unter 35 liegt: Gastronomie ist geöffnet, Kontaktdaten werden erfasst (Innen), Testpflicht im Innen- und Außenbereich entfällt. Der Einzelhandel ist geöffnet, auch hier entfällt die Testpflicht. Hotels und Pensionen etc. sind geöffnet, Kontaktdaten werden erfasst, Testpflicht entfällt. Campingplätze und Ferienwohnungen sind offen. Kinos, Theater, Zoos, Schwimmbäder, Mussen und Gedenkstätten sind geöffnet, Kontaktdatenerfassung ist erforderlich, aber die Testpflicht entfällt. Maskenpflicht bleibt wie bisher bestehen.

 

Was gilt für Sie als Vermieter an Monteure, Handwerker oder Geschäftsreisende?

Achten Sie trotz Lockerungen auf die aktuelle Corona- Infektionslage und halten Sie sich an die AHA-Regel - Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen! Lüften nicht vergessen!

Tipps für Sie als Vermieter von Monteurzimmern:

  • Fragen Sie im Vorfeld, aus welchem Gebiet die Gäste anreisen. Unter folgendem Link des Robert-Koch-Instituts finden Sie aktuelle Fallzahlen und Risikogebiete (Fallzahlen vom RKI)
  • Kommen Gäste aus Risikogebieten empfehlen wir Ihnen die Vorlage eines negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte
  • Beachten Sie die geltenden Hygienevorschriften und weisen Sie Ihre Gäste auf die Einhaltung dieser hin - Wichtige Hygienetipps in Corona-Zeiten (Deutsch/ Englisch)
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Erfahren Sie, wie Sie Ihre Unterkunft auf mein-Monteurzimmer.de erfolgreich präsentieren. Unsere langjährige Vermieterin Frau Heinz berichtet wie schnell und mühelos ein Eintrag auf unserem Portal zu mehr Auslastung beitragen konnte.      

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Nutzen Sie die Krise als Chance! mein-Monteurzimmer.de unterstützt Sie dabei!

Denn eines müssen sich Vermieter von privaten Unterkünften, die vorwiegend zu touristischen Zwecken angeboten wurden, unbedingt vor Augen führen: Die Vermietung an Handwerker, Monteure und Geschäftsreisende ist ausdrücklich erlaubt! Voraussetzung ist natürlich die Einhaltung der geltenden Abstandseinhaltungen und Hygienevorschriften. Doch in dieser Form der Vermietung liegt eine von vielen noch unterschätzte Chance die entgangenen Buchungen von Ferienurlaubern und Touristen zu kompensieren. Wann wenn nicht jetzt ist also eine Vermietung an diese Zielgruppe wertvoller. Ein Eintrag auf unserem Portal sichert Vermietern die beste Sichtbarkeit für diese noch vorhandene Zahl an potentiellen Mietern. Gerade in dieser schwierigen Zeit können Sie mithilfe des Angebots auf mein-Monteurzimmer.de neue Gäste erreichen und die Auslastung ihrer Zimmer verbessern. Denn eines vergessen viele Vermieter von privaten Unterkünften gegenwärtig: Private Vermieter haben nun den Vorteil, dass beispielsweise die eigene Ferienwohnung für Handwerker und Monteure attraktiver ist als ein klassisches Hotelzimmer. Allein schon weil in Letzterem keine Selbstversorgung möglich ist.

 

Vermieten Sie die Ferienwohnung als Monteurunterkunft

Nicht alle Branchen sind in demselben hohen Maße von den Beschränkungen betroffen. Die Baubranche läuft in den meisten Bundesländern nach wie vor mit hohen Auftragszahlen weiter. Selbstverständlich muss die Infrastruktur und alle Aufgaben der öffentlichen Daseinsfürsorge weiterhin und sogar verstärkt aufrecht erhalten werden. Facharbeiter, Ingenieure, Monteure und viele weitere Fachkräfte sind entsprechend jeden Tag überall in Deutschland im Einsatz und auf eine vernünftige Bleibe vor Ort angewiesen. Vermieter die vorher vor allem an Kurzurlauber und Feriengäste vermietet haben, sollten nun umschwenken und in der Krise neue Potentiale ausschöpfen. Denn nicht allein das Handwerk und beruflich Reisende suchen passende Monteurzimmer und Handwerkerunterkünfte.

 

Umsätze generieren trotz Covid-19 – Monteurzimmer an Erntehelfer vermieten!

Die Virus-Krise dominiert Medien und Politik. Doch viele Prozesse müssen trotz der schwierigen Umstände bewältigt werden. Dazu zählen nicht zuletzt die saisonalen Spitzen in der Landwirtschaft. Die Erntezeit steht vor der Tür und mit ihr die notwendigen Hilfskräfte, die an den jeweiligen Standorten eine Bleibe auf Zeit benötigen. In der Vergangenheit haben uns viele Vermieter berichtet, dass sie ihre Unterkünfte auch an Erntehelfer vermietet haben. Genau diese Chance dürfte nun auch wieder deutlich zum Tragen kommen. Denn in vielen Bundesländern steht die Spargelernte an und zahlreiche Helfer müssen nun innerhalb Deutschlands gefunden werden. Die normalerweise osteuropäischen Erntehelfer fehlen krisenbedingt bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben. Deswegen steigt nun auch kontinuierlich die Zahl an Studenten, die für die weggebrochenen Erntehelfer, eingesetzt werden. Bundesweit steigt die Nachfrage an studentischen Erntehelfern und saisonalen Hilfskräften um die diesjährige Ernte einzufahren und die Lieferketten aufrechtzuerhalten. Sei es Personal für Agrarsortier-Anlagen, Spargel stechen oder Erdbeeren pflücken. Zahlreiche Betriebe in den Metropolregionen Hamburg, Stuttgart, Berlin, München  und Köln  versuchen Saisonarbeiter zu rekrutieren.

 

Saisonale Fachkräfte brauchen günstige Monteurunterkünfte!

Doch genau diese Menschen müssen nun an den verschiedenen Einsatzorten auch eine günstige Übernachtungsmöglichkeit vorfinden. Unser Portal mein-Monteurzimmer.de wurden genau für diesen spezifischen Bedarf in der Nische im Jahr 2013 gegründet. Wir konnten unsere Plattform in den vergangenen Jahren eben auf die besonderen Bedürfnisse von Arbeitskräften verschiedener Branchen ausrichten. Tausende Vermieter haben seitdem unseren Service genutzt, um an Handwerker auf Montage oder auch saisonale Erntehelfer zu vermieten. Wenn sie also an diese Zielgruppe effektiv vermieten möchten, dann ist die Sichtbarkeit von mein-Monteurzimmer.de die beste Voraussetzung dafür.

 

Mietausfall mindern bei Corona-Virus – Nutzen Sie die Zeit für neue Impulse!

Vermieter sollten sich auch in dieser Zeit klar machen, dass es eine Zeit nach Corona geben wird. In der aktuellen Phase gilt es nun, die richtigen Weichen zu stellen und die Verluste so gering wie möglich zu halten. Die neue oder nochmals verstärkte Orienterung an die genannten Zielgruppen stellt eine Möglichkeit dar, um dieses Ziel zu erreichen. Wir möchten unseren Vermietern mit dem mittlerweile schon beliebten Vermieter-Ratgeber alle wichtigen Informationen mitteilen, die für dieses Vorhaben wichtig sind und beachtet werden sollten. Doch generell gilt in dieser Krise wie in jeder anderen – Eigeninitiative und Kreativität helfen über die schwierigste Zeit hinweg. Was jetzt jeder einzelne Vermieter an Ideen und Einsparungen in Gang setzen kann, verhilft nach der Krise zu völlig neuen Impulsen und dem erhofften Aufschwung. Vermieter sollten sich überlegen, welche Services sie trotz der aktuellen Einschränkungen an potentielle Gäste anbieten können. Manche Vermieter bieten etwa gastronomische Services zum abholen oder Kaffee und Kuchen „to go“ an. Diese gewerblichen Möglichkeiten sind natürlich immer nur individuell, unter bestimmten Auflagen zu betrachten und kommen nicht für jeden Vermieter in Frage. Sie können aber verdeutlichen, dass nicht allein die Vermietung zum Umsatz beiträgt.

 

Nach Corona noch stärker aus der Krise rauskommen!

Wir möchten während und natürlich über die Zeit der Corona-Krise hinaus ihr bewährter Partner in der Vermietung an Handwerker und Monteure bleiben. Nutzen sie die nun neu geweckten Potentiale und Chancen in der Vermietung an diese Zielgruppen. Begreifen sie die Einschränkungen als ihren Startschuss für eine Ausrichtung an neue Gäste, die in Zukunft zu Stammgästen werden. Nach der Krise können sie von beiden Welten das Beste bekommen. In der Urlaubszeit die bewährten Feriengäste und Touristen – und diese Zeit wird wieder kommen und nicht wenige rechnen mit einem regelrechten Boom nach dieser reisebeschränkten Zeit. Aber außerhalb der Saison nun auch die Fokussierung auf Handwerker, Geschäftsreisende, Erntehelfer, saisonale Fachkräfte verschiedener Branchen – sprich, das ganze Spektrum an beruflich Reisenden, die alle eine geeignete und preiswerte Unterkunft an ihrem Einsatzort benötigen. Das Team von mein-Monteurzimmer.de unterstützt sie bei der gezielten Ansprache an diese Zimmersuchenden und bedankt sich für ihr Vertrauen in unser Angebot.

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Hinweis:
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Quellenangaben/Verweise:
1) Bund-Länder-Vereinbarung: Leitlinien gegen Ausbreitung des Coronavirus (abgerufen am 31.03.2020)
2) Deutscher Tourismusverband (DTV): FAQ zu Buchungen (abgerufen am 31.03.2020)

 

* Hinweis: Der Satz „Deutschlands größtes Angebot speziell für Monteurunterkünfte“ bezieht sich auf die Gesamtanzahl von kostenpflichtigen und kostenfreien Unterkunftseinträgen in unserem Angebot mein-Monteurzimmer.de.

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