
mit MEIN-MONTEURZIMMER.DE
Öffnungen in Sicht für touristische Übernachtungen und in der Gastronomie
Welche Öffnungen gibt es in welchem Bundesland?
(Ein Update zum 17.05.2021)
Die Corona-Lage scheint sich endlich zu entspannen. Die Inzidenzwerte sinken. Die Zahl der Geimpften steigt. Hoffnung macht sich in Deutschland breit. In acht Bundesländern liegen diese Inzidenzwerte aktuell unter dem Grenzwert von 100. Die Bundesländer nutzen ihre Chance und öffnen weiter, um so den Menschen wieder ein Stück Normalität zu geben. Voraussetzung ist immer ein stabiler 7-Tage-Inzidenzwert von unter 100. Steigt dieser Wert wieder an, greift die einheitliche Bundes-Notbremse. Hier ein kurzer Überblick, was in den einzelnen Bundesländern erlaubt bzw. gelockert wird, in Bezug auf touristische Übernachtungen und die Außen- bzw. Innengastronomie:
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Baden-Württemberg
Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen; Außen- und Innengastronomie unter Auflagen ab dem 15.05.21 geöffnet
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Bayern
ab 21. Mai sollen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze öffnen; Außengastronomie seit dem 10.05.21 geöffnet, Innengastronomie noch kein Öffnungstermin -
Berlin
vorerst keine touristischen Übernachtungen gestattet, Außengastronomie ab 21.05. unter Auflagen, für Innengastronomie noch kein Öffnungstermin
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Brandenburg
ab 21. Mai sollen Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze öffnen; Außengastronomie ab 21.05. unter Auflagen, für Innengastronomie noch kein Öffnungstermin
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Bremen
vorerst keine touristischen Übernachtungen gestattet, kein Öffnungstermin derzeit für Außen- und Innengastronomie
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Hamburg
frühestens in der zweiten Juni-Hälfte sollen touristische Übernachtungen möglich sein; Außengastronomie soll ab Pfingsten geöffnet werden, für Innengastronomie kein Öffnungstermin
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Hessen
ab 17. Mai sollen Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze öffnen, ab 17.05, unter Auflagen geöffnet, für Innengastronomie noch kein Öffnungstermin
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Mecklenburg-Vorpommern
ab 7. Juni sollen Hotels für Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns öffnen, ab 14. Juni auch für Touristen aus anderen Bundesländern; Öffnung der Außengastronomie unter Auflagen ab dem 23.05. angekündigt, ebenso Innengastronomie
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Niedersachsen
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen derzeit nur für Bewohner Niedersachsens öffnen; die Außengastronomie hat seit dem 10.5. unter Auflagen geöffnet, Innengastronomie voraussichtlich ab 24.05.2021
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Nordrhein-Westfalen
ab 15. Mai sollen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze öffnen, Außen- und Innengastronomie sind ab 15.05. unter Auflagen geöffnet (für die Innengastronomie gilt, dass im jeweiligen Landkreis der Inzidenzwert unter 50 liegt)
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Rheinland-Pfalz
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen; seit dem 22.03. ist die Außengastronomie unter Auflagen geöffnet, Innengastronomie für den 02.06.2021 angekündigt
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Saarland
vorerst keine touristischen Übernachtungen gestattet; die Außengastronomie ist seit 06.04.21 unter Auflagen geöffnet, für Innengastronomie noch kein Öffnungstermin
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Sachsen
Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen, in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 auch Hotels und Pensionen; Außengastronomie geöffnet unter Auflagen seit dem 10.05.21, für Innengastronomie noch kein Öffnungstermin
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Sachsen-Anhalt
Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen; Außengastronomie seit dem 08.5.21 unter Auflagen geöffnet, für Innengastronomie noch kein Öffnungstermin
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Schleswig-Holstein
ab 17. Mai sollen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze öffnen; Außengastronomie seit 12.04.21 unter Auflagen geöffnet, Innengastronomie unter Auflagen ab 17.05.2021
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Thüringen
Campingplätze sowie Ferienhäuser und -wohnungen dürfen öffnen; für Hotels ist kein Öffnungstermin derzeit bekannt; Außengastronomie ist seit dem 06.05.21 unter Auflagen geöffnet, für Innengastronomie noch kein Öffnungstermin
Was gilt für Sie als Vermieter an Monteure, Handwerker oder Geschäftsreisende?
Achten Sie trotz Lockerungen auf die aktuelle Corona- Infektionslage und halten Sie sich an die AHA-Regel - Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen! Lüften nicht vergessen!
Tipps für Sie als Vermieter von Monteurzimmern:
- Fragen Sie im Vorfeld, aus welchem Gebiet die Gäste anreisen. Unter folgendem Link des Robert-Koch-Instituts finden Sie aktuelle Fallzahlen und Risikogebiete (Fallzahlen vom RKI)
- Kommen Gäste aus Risikogebieten empfehlen wir Ihnen die Vorlage eines negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte
- Beachten Sie die geltenden Hygienevorschriften und weisen Sie Ihre Gäste auf die Einhaltung dieser hin - Wichtige Hygienetipps in Corona-Zeiten (Deutsch/ Englisch)
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Erfahren Sie, wie Sie Ihre Unterkunft auf mein-Monteurzimmer.de erfolgreich präsentieren. Unsere langjährige Vermieterin Frau Heinz berichtet wie schnell und mühelos ein Eintrag auf unserem Portal zu mehr Auslastung beitragen konnte.
Nutzen Sie die Krise als Chance! mein-Monteurzimmer.de unterstützt Sie dabei!
Denn eines müssen sich Vermieter von privaten Unterkünften, die vorwiegend zu touristischen Zwecken angeboten wurden, unbedingt vor Augen führen: Die Vermietung an Handwerker, Monteure und Geschäftsreisende ist ausdrücklich erlaubt! Voraussetzung ist natürlich die Einhaltung der geltenden Abstandseinhaltungen und Hygienevorschriften. Doch in dieser Form der Vermietung liegt eine von vielen noch unterschätzte Chance die entgangenen Buchungen von Ferienurlaubern und Touristen zu kompensieren. Wann wenn nicht jetzt ist also eine Vermietung an diese Zielgruppe wertvoller. Ein Eintrag auf unserem Portal sichert Vermietern die beste Sichtbarkeit für diese noch vorhandene Zahl an potentiellen Mietern. Gerade in dieser schwierigen Zeit können Sie mithilfe des Angebots auf mein-Monteurzimmer.de neue Gäste erreichen und die Auslastung ihrer Zimmer verbessern. Denn eines vergessen viele Vermieter von privaten Unterkünften gegenwärtig: Private Vermieter haben nun den Vorteil, dass beispielsweise die eigene Ferienwohnung für Handwerker und Monteure attraktiver ist als ein klassisches Hotelzimmer. Allein schon weil in Letzterem keine Selbstversorgung möglich ist.
Vermieten Sie die Ferienwohnung als Monteurunterkunft
Nicht alle Branchen sind in demselben hohen Maße von den Beschränkungen betroffen. Die Baubranche läuft in den meisten Bundesländern nach wie vor mit hohen Auftragszahlen weiter. Selbstverständlich muss die Infrastruktur und alle Aufgaben der öffentlichen Daseinsfürsorge weiterhin und sogar verstärkt aufrecht erhalten werden. Facharbeiter, Ingenieure, Monteure und viele weitere Fachkräfte sind entsprechend jeden Tag überall in Deutschland im Einsatz und auf eine vernünftige Bleibe vor Ort angewiesen. Vermieter die vorher vor allem an Kurzurlauber und Feriengäste vermietet haben, sollten nun umschwenken und in der Krise neue Potentiale ausschöpfen. Denn nicht allein das Handwerk und beruflich Reisende suchen passende Monteurzimmer und Handwerkerunterkünfte.
Umsätze generieren trotz Covid-19 – Monteurzimmer an Erntehelfer vermieten!
Die Virus-Krise dominiert Medien und Politik. Doch viele Prozesse müssen trotz der schwierigen Umstände bewältigt werden. Dazu zählen nicht zuletzt die saisonalen Spitzen in der Landwirtschaft. Die Erntezeit steht vor der Tür und mit ihr die notwendigen Hilfskräfte, die an den jeweiligen Standorten eine Bleibe auf Zeit benötigen. In der Vergangenheit haben uns viele Vermieter berichtet, dass sie ihre Unterkünfte auch an Erntehelfer vermietet haben. Genau diese Chance dürfte nun auch wieder deutlich zum Tragen kommen. Denn in vielen Bundesländern steht die Spargelernte an und zahlreiche Helfer müssen nun innerhalb Deutschlands gefunden werden. Die normalerweise osteuropäischen Erntehelfer fehlen krisenbedingt bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben. Deswegen steigt nun auch kontinuierlich die Zahl an Studenten, die für die weggebrochenen Erntehelfer, eingesetzt werden. Bundesweit steigt die Nachfrage an studentischen Erntehelfern und saisonalen Hilfskräften um die diesjährige Ernte einzufahren und die Lieferketten aufrechtzuerhalten. Sei es Personal für Agrarsortier-Anlagen, Spargel stechen oder Erdbeeren pflücken. Zahlreiche Betriebe in den Metropolregionen Hamburg, Stuttgart, Berlin, München und Köln versuchen Saisonarbeiter zu rekrutieren.
Saisonale Fachkräfte brauchen günstige Monteurunterkünfte!
Doch genau diese Menschen müssen nun an den verschiedenen Einsatzorten auch eine günstige Übernachtungsmöglichkeit vorfinden. Unser Portal mein-Monteurzimmer.de wurden genau für diesen spezifischen Bedarf in der Nische im Jahr 2013 gegründet. Wir konnten unsere Plattform in den vergangenen Jahren eben auf die besonderen Bedürfnisse von Arbeitskräften verschiedener Branchen ausrichten. Tausende Vermieter haben seitdem unseren Service genutzt, um an Handwerker auf Montage oder auch saisonale Erntehelfer zu vermieten. Wenn sie also an diese Zielgruppe effektiv vermieten möchten, dann ist die Sichtbarkeit von mein-Monteurzimmer.de die beste Voraussetzung dafür.
Mietausfall mindern bei Corona-Virus – Nutzen Sie die Zeit für neue Impulse!
Vermieter sollten sich auch in dieser Zeit klar machen, dass es eine Zeit nach Corona geben wird. In der aktuellen Phase gilt es nun, die richtigen Weichen zu stellen und die Verluste so gering wie möglich zu halten. Die neue oder nochmals verstärkte Orienterung an die genannten Zielgruppen stellt eine Möglichkeit dar, um dieses Ziel zu erreichen. Wir möchten unseren Vermietern mit dem mittlerweile schon beliebten Vermieter-Ratgeber alle wichtigen Informationen mitteilen, die für dieses Vorhaben wichtig sind und beachtet werden sollten. Doch generell gilt in dieser Krise wie in jeder anderen – Eigeninitiative und Kreativität helfen über die schwierigste Zeit hinweg. Was jetzt jeder einzelne Vermieter an Ideen und Einsparungen in Gang setzen kann, verhilft nach der Krise zu völlig neuen Impulsen und dem erhofften Aufschwung. Vermieter sollten sich überlegen, welche Services sie trotz der aktuellen Einschränkungen an potentielle Gäste anbieten können. Manche Vermieter bieten etwa gastronomische Services zum abholen oder Kaffee und Kuchen „to go“ an. Diese gewerblichen Möglichkeiten sind natürlich immer nur individuell, unter bestimmten Auflagen zu betrachten und kommen nicht für jeden Vermieter in Frage. Sie können aber verdeutlichen, dass nicht allein die Vermietung zum Umsatz beiträgt.
Nach Corona noch stärker aus der Krise rauskommen!
Wir möchten während und natürlich über die Zeit der Corona-Krise hinaus ihr bewährter Partner in der Vermietung an Handwerker und Monteure bleiben. Nutzen sie die nun neu geweckten Potentiale und Chancen in der Vermietung an diese Zielgruppen. Begreifen sie die Einschränkungen als ihren Startschuss für eine Ausrichtung an neue Gäste, die in Zukunft zu Stammgästen werden. Nach der Krise können sie von beiden Welten das Beste bekommen. In der Urlaubszeit die bewährten Feriengäste und Touristen – und diese Zeit wird wieder kommen und nicht wenige rechnen mit einem regelrechten Boom nach dieser reisebeschränkten Zeit. Aber außerhalb der Saison nun auch die Fokussierung auf Handwerker, Geschäftsreisende, Erntehelfer, saisonale Fachkräfte verschiedener Branchen – sprich, das ganze Spektrum an beruflich Reisenden, die alle eine geeignete und preiswerte Unterkunft an ihrem Einsatzort benötigen. Das Team von mein-Monteurzimmer.de unterstützt sie bei der gezielten Ansprache an diese Zimmersuchenden und bedankt sich für ihr Vertrauen in unser Angebot.
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Kündigung vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Auf unsere AGB wird hingewiesen.

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Quellenangaben/Verweise:
1) Bund-Länder-Vereinbarung: Leitlinien gegen Ausbreitung des Coronavirus (abgerufen am 31.03.2020)
2) Deutscher Tourismusverband (DTV): FAQ zu Buchungen (abgerufen am 31.03.2020)
* Hinweis: Der Satz „Deutschlands größtes Angebot speziell für Monteurunterkünfte“ bezieht sich auf die Gesamtanzahl von kostenpflichtigen und kostenfreien Unterkunftseinträgen in unserem Angebot mein-Monteurzimmer.de.
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