Vermieten in der Corona-Krise
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Infektionsschutzgesetz ab 01.10.2022 bis 07. April 2023

Maskenpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen fällt

Ein Update zum 02.03.2023

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei 131,1; Tendenz sinkend. Es wurden (Stand heute) 21.046 Neuinfektionen verzeichnet. Die Hospitalisierungsrate liegt bei einem Wert von 4,9. In Deutschland gibt es eine stabile Infektionslage.

Das Infektionsschutzgesetz gilt nur noch bis zum 07. April 2023. Zum gestrigen Tag endeten weitere der bisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. 

  • Maskenpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen (in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen) entfällt
  • keine Testpflicht mehr für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen
  • keine Maskenpflicht mehr für Bewohner:innen in Pflegeheimen
  • Maskenpflicht für Besucher:innen in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken bleibt bis zum 7.4.2023 bestehen
Am 07. April laufen die letzten bundesweiten Corona-Vorgaben aus. Keine Maskenpflicht, keine Testpflicht, keine Isolationspflicht - das Leben kann wieder in normalen Bahnen verlaufen.

Daten & Fakten

Seit dem Ausbruch der Pandemie im Jahr 2020 haben sich deutschlandweit ca. 26,3 Millionen Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. 139.000 Todesfälle wurden verzeichnet. Über 63 Millionen haben sich mittlerweile mindestens einmal impfen lassen. 76,4 Prozent gelten in Deutschland inzwischen als vollständig geimpft. Die Altersgruppen mit den meisten COVID Infektionen sind die 15-34-jährigen sowie die 35-59-jährigen. Die Zahl der bisher durchgeführten Test liegt bei 131.286.804 Tests. Dabei gab es eine 20,4%-ige Quote für positive Testergebnisse.

Hygienetipps für Ihre Unterkünfte

Wir haben Ihnen für Ihre Unterkunft eine Übersicht zu den empfohlenen Hygienemaßnahmen zusammengestellt. Diese können Sie unter folgendem Link downloaden und ausdrucken oder gerne auch in unserem Shop bestellen:

Wichtige Hygienetipps in Corona-Zeiten (Deutsch/ Englisch)

Fragen und Antworten zum Vermieten in Corona-Zeiten

Ja, aus nicht-touristischen Gründen darf weiter vermietet werden. Allerdings sind die Corona-Schutzregeln der einzelnen Bundesländer zu beachten. Bei einem ausdrücklichen Verbot darf keine Vermietung mehr erfolgen.
Ja, Sie als Vermieter von Monteurunterkünften obliegen der Pflicht, den Status bei Anreise zu überprüfen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test vorlegen. Wie alt dieser Test maximal sein darf, legen die Bundesländer in ihren Corona-Schutzverordnungen fest.
Tritt ein Verbot der touristischen Nutzung von Unterkünften in Kraft, müssen Gäste abreisen. Jedoch ist es möglich, dass die Länderverordnungen eine Übergangsregelung für bereits angereiste Gäste vorsehen.

Achten Sie auf ein Hygienekonzept und die Einhaltung der AHA-Regel. Lüften Sie die Zimmer der Monteure regelmäßig und weisen Sie Ihre Gäste ebenfalls darauf hin. In Innenräumen (nicht im privaten Bereich) müssen Masken getragen werden. Wichtige Hygienetipps finden Sie hier.

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