Alles zum Thema Wohnen auf Zeit
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Wohnen auf Zeit – eine wachsende Mietalternative

Für immer mehr Menschen wird das Wohnen auf Zeit attraktiver. Eine mobile und beschleunigte Gesellschaft unserer Zeit benötigt flexible Wohnraumangebote bei stetig wachsender Nachfrage. So gibt es entsprechend zahlreiche Zielgruppen, die ein Wohnen auf Zeit in Anspruch nehmen möchten und auf der anderen Seite öffnet sich für Vermieter ein Markt mit attraktiven Renditechancen. In unserem Ratgeber „mein Monteurzimmer als Renditeobjekt“ erläutern wir anhand verschiedener Beispiele diese zukunftsorientierte Form der Vermietung. So erläutern wir unter anderem wann Sie als Gastwirt und wann als Vermieter auftreten, ab wann sie gewerblich vermieten und was beispielsweise die Kleinunternehmerregelung bedeutet. Doch selbstverständlich gibt es verschiedene Zielgruppen außer Monteure, die eine Unterkunft für Wohnen auf Zeit in Anspruch nehmen müssen.

Detailinformationen über Wohnen auf Zeit

Was bedeutet Wohnen auf Zeit denn konkret?

Die Begrifflichkeit lässt vermeintlich wenig Interpretationsspielraum zu aber tatsächlich ist Wohnen auf Zeit kein denkbar universeller Begriff. Zunächst einmal liegt dieser Form das Prinzip der temporär eingeschränkten Vermietung zugrunde, also eine befristete Vermietung an Mieter. Im Gegensatz zur klassischen Vermietung mit einem zeitlich unbefristeten Mietvertrag ist das Wohnen auf Zeit nur für einen begrenzten Mietzeitraum möglich. Die typischen Zielgruppen für das Zeitwohnen sind etwa Studenten, Berufspendler oder Privatpersonen, die keine Hotels in Anspruch nehmen wollen oder können. Üblicherweise handelt es sich bei den Unterkünften um möblierte Zimmer mit kompletter Ausstattung zur Selbstversorgung. Dazu zählen etwa Appartements in Boarding Houses, Ferienwohnungen oder Gruppenunterkünfte. Die Mietzeiträume liegen meist bei wenigen Monaten bis zu einem Jahr. Gerade für Arbeitnehmer, die während der Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber eine günstige Unterkunft suchen, bietet das Wohnen auf Zeit eine praktische Wohnmöglichkeit.

Wohnen auf Zeit - Motiv

Warum Wohnen auf Zeit?

Die Nachfrage aus beruflichen Motiven ist natürlich der gängige Fall. Gerade mit Hinblick auf die immer höhere Mobilität heutzutage ist das Wohnen auf Zeit immer relevanter geworden. Mieter können schneller und einfacher eine Bleibe für befristete Mietzeiträume beziehen und müssen beispielsweise kein Strom und Wasser anmelden. Die möblierten Zimmer bietet darüber hinaus alle Möglichkeiten um sich selbst zu versorgen und setzen keinen eigenen Hausrat voraus. Wohnen auf Zeit ist so die ideale Übergangslösung auch aus privaten Gründen. Nicht selten nutzen Menschen etwa aus Trennungsgründen ein Monteurzimmer zum Wohnen auf Zeit. Aber auch bei Sanierungsfällen oder dem Einsatz eines Kammerjägers in der eigenen Wohnung kann ein privater Bedarf entstehen.

Rechtliche Situation bei Wohnen auf Zeit

In der Frage einer befristeten Vermietung gilt es die gültigen Gesetzgebungen im BGB zu beachten. Da wäre etwa § 575 zu beachten, der ein Auflösen des Mietverhältnisses durch ein definiertes Auszugsdatum oder fristlose Kündigung regelt. Vermieter und Mieter können während der Mietdauer keine ordentliche Kündigung aussprechen. Der Mieter selbst hat hier auch keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Mietvertrags. Das befristete Wohnen hingegen wird auch in § 126 BGB geregelt. Hier muss ein schriftlicher Vertrag fixiert werden. Der Vermieter muss konkrete Gründe für die Befristung anführen, etwa Eigenbedarf, bauliche Maßnahmen oder betriebliche Nutzung. Werden diese Befristungsgründe im Mietvertrag nicht angeführt gilt das Wohnen auf Zeit formal rechtlich als unbefristete Miete. Vermieter sollten ihre Mietverträge für temporäres Wohnen immer von einem Fachmann juristisch prüfen lassen. Es gilt hier auch Unterschiede zur Zwischenmiete zu beachten.

Juristische Hintergründe bei Wohnen auf Zeit

Was sollte im Mietvertrag für Wohnen auf Zeit beachtet werden?

Für das befristete Wohnen ist wie angeführt ein Mietvertrag die notwendige Grundlage. Hier werden die Details des Wohnens auf Zeit näher geregelt. Neben allen persönlichen Daten des Mieters wie Meldeadresse und Personalausweisnummer werden im Vertrag üblicherweise die Aufenthaltsdauer, der Ein- und Auszugstermin, der Mietpreis, die genannten Gründe für die befristete Miete nach BGB, eine Inventarliste sowie Details zur Mietkaution und ein Übergabeprotokoll aufgeführt. Darüber hinaus wird auch ein üblicher Zuschlag auf die Miete in Höhe von 2 % im Vertrag angeführt, der sich wiederum aus dem Zeitwert der Möbel in der Unterkunft berechnet. Die üblichen Betriebskosten sowie Internetznutzung werden in den meisten Fällen im Mietpreis inkludiert.

Die Kaution und erste Monatsmiete werden üblicherweise vorher oder am Tag der Übergabe entrichtet. Der Mietvertrag wird in zweifacher Ausführung erstellt und von beiden Parteien unterschrieben. Bei der Wohnungsrückgabe prüfen Vermieter mit Mieter gemeinsam anhand der Inventarliste die Unterkunft auf Vollständigkeit und eventuelle Schäden. In letzterem Fall kann der Vermieter die Kautionssumme mit der Schadenshöhe verrechnen. Vermieter sollten für derartige Falle aber unbedingt einen Ansprechpartner vor Ort haben, wenn sie nicht in der Nähe des Objekts wohnen sollten. Die Erfahrung lehrt hier doch immer wieder die Notwendigkeit einer Instanz, die erreichbar ist um alltäglichen Schwierigkeiten, Sorgen und Nöten der Mieter angemessen begegnen zu können.

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