Diese Versicherungen sollten Sie abschließen!

Diese Versicherungen sollten Sie abschließen!

Die wichtigsten Versicherungen auf einen Blick

Vermieten Sie Ihre Unterkunft an Monteure, Handwerker, Geschäftsreisende oder Feriengäste, sollten Sie sich gegen verschiedene Risiken absichern. So können Sie sich als Vermieter, aber auch Ihr Eigentum (Immobilie) und den Mieter schützen. Die Auswahl an Versicherungen für Vermieter ist groß. Doch welche Versicherungen benötigt man bei der Vermietung von Monteurzimmern? Welche Bereiche sollten abgesichert sein? Welche Versicherung haftet u.a. für Sturmschäden? Wie kann ich mich gegen Vandalismus versichern? Wir möchten Ihnen im "Dschungel" der Versicherungen einen kleinen Überblick zu den wichtigsten Versicherungen bei der Vermietung von Monteurzimmern geben.

Wohngebäudeversicherung zum Schutz des Gebäudes

Sind Sie Eigentümer des Gebäudes, sollten Sie diese Versicherung unbedingt abschließen, um Schäden am stehenden Gebäude abzudecken. Es handelt sich bei der Wohngebäudeversicherung um eine Sachversicherung. Diese deckt folgende Schäden ab:

  • Feuerschäden (durch Blitzschlag, Brand, Explosion)
  • Wasserschäden (Leitungswasser oder (optional) Hochwasser)
  • Unwetterschäden (Frost, Hagel, Sturm)
  • Elementare Schäden (Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden, z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen und andere Katastrophen)

Die Versicherungssumme und der Umfang der Wohngebäudeversicherung kann individuell angepasst werden. Beachten Sie beim Abschluss der Versicherung auch Ihren Standort (See-, Fluss- oder Meerlage, schneereiches Gebiet). Gegebenenfalls müssen Sie die Summe höher ansetzen, um Ihren Grund und Boden ausreichend zu schützen. Eine gesetzliche Vorschrift, die Sie zum Abschluss dieser Versicherung verpflichtet, gibt es nicht.

Kann man die Versicherungskosten auf die Vermieter des Monteurszimmers umlegen?

Laut gesetzlicher Regelung (§ 2 Abs. 13 Betriebskostenverordnung) können Sie die Versicherungskosten der Immobilie gegen Wasser, Feuer, Sturm und Elementarschäden in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen. Vermieten Sie Ihre Zimmer/ Wohungen an Monteure wird die Gesamtprämie der Versicherung auf die Zahl der jährlichen Vermietungen verteilt.

Versichert bei Sachschäden am Haus

Besonders empfehlenswert – die Hausratversicherung

Gut versichertWer kennt sie nicht – die Hausratversicherung, die besonders für private Vermieter essenziell ist. Es handelt sich um eine Sachversicherung, die Schutz für Ihr Inventar bietet, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände des Haushalts. Die Hausratversicherung schützt gegen Feuer, Leitungswasser, Hagel & Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Sie kann ebenso Aufräumungs- oder Schlossänderungskosten abdecken. Die Hausratversicherung greift nicht bei der gewerblichen Vermietung von Unterkünften.

Perfekt gesichert gegen Schäden

Betriebsinhaltsversicherung ratsam!

Die Inhaltsversicherung, auch bekannt als Inventar- oder Gewerbeversicherung, empfiehlt sich, wenn Sie Ihre Unterkunft gewerblich vermieten, also Gastwirt sind. Diese Versicherung sichert Ihr Betriebseigentum, also die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung gegen Schäden und Verluste ab. Es besteht darüber hinaus auch ein Versicherungsschutz für Daten, Auftragslisten, Kundendaten und Programme, wenn diese durch Sachschäden zerstört oder beschädigt werden.

Versicherte Schäden in der Inhaltsversicherung:

  • Feuer
  • Glasbruch
  • Vandalismus nach Raub oder Einbruch
  • Einbruchdiebstahl
  • Leistungswasser
  • Sturm & Hagel
  • Sonstige Elementargefahren

Die Inhaltsversicherung können Sie mit einer Betriebsunterbrechungs- oder Betriebsausfallversicherung kombinieren. So sind Sie in schwierigen Zeiten perfekt abgesichert.

Betriebshaftpflichtversicherung – ist Sie notwendig? Was sichert sie ab?

Wie der Name schon sagt, deckt diese Versicherung die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden ab. Sie ist für die meisten Unternehmer unverzichtbar und sollte von Beherbergungsbetrieben abgeschlossen werden.

Die Versicherung greift u.a. dann, wenn es zu Verlust oder Beschädigung des Eigentums der Gäste kommt, Schmerzensgeld oder Schadenersatz gezahlt werden müssen. Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert das gesamte Objekt sowie Ihr Personal ab. (Personen- und Sachschäden als auch Vermögensfolgeschäden)

Versicherungsabschluss, auch das Kleingedruckte lesen
Mit der Rechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite

Mit der Rechtsschutzversicherung gut beraten

Man glaubt es kaum, aber die Rechtsschutzversicherung ist bei der Vermietung einer Unterkunft an Monteure, Handwerker, Geschäftsreisende oder Feriengäste eine der wichtigsten Versicherungen. Denn ein Rechtsstreit kostet nicht nur Nerven, sondern im schlimmsten Fall auch richtig viel Geld. Mit einer Rechtsschutzversicherung können bestimmte Leistungen und Kosten übernommen werden.

Gerade beim Thema Vermietung kann es häufig zu Streitigkeiten kommen. Allein die Tatsache, dass Sie vermieten möchten, kann Nachbarn „gar nicht schmecken“ und sie müssen mit Problemen rechnen. Oder ein Gast zweifelt an der richtigen Abrechnung, ein Handwerker erledigt in der Unterkunft die geforderten Arbeiten nur mangelhaft… Beispiele über Beispiele, die Ihnen zeigen, dass eine Rechtsschutzversicherung wichtig und richtig ist.

mMz- Tipp

Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, prüfen Sie aber das „Kleingedruckte“ im Vorfeld der Unterzeichnung und vergleichen Sie unterschiedliche Angebote.

Betriebsausfallversicherung – abgesichert bei Betriebsunterbrechung

Betriebsausfallversicherung ja oder nein?Man erwartet es nicht, aber es kann passieren – aufgrund von Krankheit, Unfall oder Quarantäne kommt es zu einer Betriebsunterbrechung. Gut, wenn Sie jetzt die Betriebsausfallversicherung abgeschlossen haben, mit der Sie vor finanziellen Schäden geschützt sind. Diese Versicherung kommt für fortlaufende Kosten wie Gehälter, Miete und Ertragsausfälle auf. Achten Sie beim Abschluss dieser Versicherung darauf, wie viel Ausfallzeit abgesichert ist und bis zu welchem Betrag Ihre ausbleibenden Gewinne beglichen werden können.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ja oder nein?

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

"Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden – in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden – zur Folge hat. " Diese Art von Versicherung wird Angehörigen verschiedener freier Berufe u.a. Beamten und Angestellten in Ämtern, Behörden, Gemeinden, Wohnungsunternehmen oder Verbänden gewährt. Die Versicherung kommt bei entstandenen Vermögensschäden für Gerichtskosten und Schadensersatzforderungen auf.

Hinweis

Unsere Artikel und Empfehlungen wurden mit großer Sorgfalt recherchiert und verfasst. Bitte beachten Sie, dass wir jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit übernehmen können.
Für eventuelle Schäden oder Mängel, die aus der Benutzung dieser Beiträge, Artikel oder Empfehlungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Nach oben