Welche Pflichten hat der Vermieter eines Monteurzimmers?
Die wichtigsten Vermieter-Pflichten von A bis Z
Ganz gleich, was Sie vermieten, Zimmer, Wohnung oder ein ganzes Haus. Als Vermieter haben Sie gewissen Pflichten nachzukommen. Davon sind einige sogar gesetzlich festgeschrieben. Die Paragraphen 535-549 BGB regeln dabei das Mietrecht, insbesondere die allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse. Das Mietrecht schreibt Ihnen vor, dass Sie das zu vermietende Objekt, das Haus/ Ferienhaus, in dem es sich befindet und den entsprechenden Preis angeben müssen. Des Weiteren einen Zusatz, dass es sich um eine zeitweise, vorübergehende Vermietung handelt. Mietet ein Monteur/ Handwerker ein Zimmer, müssen Sie ihm die Unterkunft in einem" zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" überlassen. Sie beherbergen ihn und gewährleisten, dass die Mietsache in Ordnung und funktionstüchtig ist. Dabei gilt es einige Pflichten zu beachten, die im Folgenden erklärt werden.
Vermieter-Pflicht: Müllentsorgung
"Wir ersticken im Müll!"- ein Spruch, der leider Realität ist. Deshalb gilt es, Müll richtig zu entsorgen und zu trennen. Sie als Vermieter müssen gewährleisten, dass der Mieter Ihrer Unterkunft seiner Mülltrennpflicht nachkommen kann. Sie müssen ausreichend Müllbehälter zur Verfügung stellen. Die Müllbehälter der Zimmer werden dann in der Mülltonne entsorgt, die sich an einem Abstellplatz befindet. Achten Sie darauf, dass der Abstellplatz der Mülltonnen keine Rettungs- oder Fluchtwege sowie Notausgänge versperrt. Denken Sie daran, dass volle Tonnen leider oft auch Ungeziefer anlocken. Der Mieter darf sich weder durch den Geruch noch durch das Ungeziefer belästigt fühlen. In der Hausordnung teilen Sie dem Mieter die Abfallentsorgung mit! Hier können Sie eine Vorlage für die richtige Mülltrennung downloaden.
Vermieter-Pflicht: Instandhaltung
Man kennt es aus der eigenen Nutzung von Wohnung und Gegenständen. Einiges geht kaputt, manches nutzt sich ab und anderes muss repariert werden. So kann es auch bei der Vermietung vorkommen, dass kleine Schönheitsmängel "ausgebügelt" und nötige Reparaturen durchgeführt werden müssen. Sie als Vermieter sind generell verpflichtet, das Gebäude/ die Wohnung/ das Zimmer instand zu halten und Mängel wieder instand zu setzen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Heizung in den kalten Monaten auch wirklich wärmt, dass sauberes Wasser aus den Leitungen fließt, der Kühlschrank kühlt und das Bett nicht zusammenbricht, wenn sich der Monteur gerade betten möchte. Beachten Sie: eine Instandhaltung (DIN 31051 Grundlagen der Instandhaltung) umfasst alle vorbeugenden Maßnahmen, die verhindern sollen, dass schwere Mängel "an einer Betrachtungseinheit" auftreten. Dazu zählen die Wartung, die Inspektion und die Instandsetzung (Reparatur).
- Wartung - gilt als präventive Maßnahme, um die Funktionssicherheit über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten (z.B. Heizung oder Fahrstuhl)
- Inspektion - regelmäßig vorgenommene Überprüfung und Wartung, z.B. Feststellen der Ursache von Veränderungen am Gebäude oder an Geräten
- Instandsetzung - der ursprüngliche Zustand des Gebäudes, eines Bauteils oder eines Gerätes wird von einem Fachmann wiederhergestellt
- Reparatur - Vorgang, um ein defektes Objekt in seinen ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurück zu versetzen
Vermieter-Pflicht: Brandschutz
Ist ein Feuer erstmal ausgebrochen, kann man schnell und in kürzester Zeit sein Hab und Gut verlieren. So ist es wichtig und zwingend erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen.
Sie als Vermieter sind für die Sicherheit im Haus/ Wohnung/ Zimmer verantwortlich. Dazu gehören nicht nur die Ausweisung von Fluchtwegen und die Beseitigung von Brandgefahren, sondern auch die Anbringung von vorgeschriebenen Rauchmeldern in allen Zimmern sowie Feuerlöschern an allgemein genutzten Flächen. Die Wartung der Rauchmelder und Feuerlöscher obliegt Ihnen als Vermieter. Damit die Mieter im Falle eines Brandes den Fluchtweg finden und nutzen können, ist es wichtig, dass die Beleuchtung funktioniert. Bei der Einrichtung der Unterkunft sollten Sie darauf achten, dass Sie weitestgehend schwer entflammbare Stoffe und Materialien sowie feuerhemmende Türen verwenden. Alle elektrischen Installationen in Haus/ Wohnung/ Zimmer müssen fachmännisch durchgeführt worden sein.
Die Hausordnung - ein Muss für Vermieter und Mieter
Um sich vor Sachbeschädigungen zu schützen und auf bestimmte Regeln hinzuweisen, empfiehlt es sich, gut sichtbar in jedem vermieteten Zimmer/ Wohnung eine Hausordnung auszuhängen. Dort verzeichnen Sie klare Regeln über die Verhaltensweise in Ihrer Unterkunft. Selbstverständlich sollte ein eindeutiges Rauchverbot herrschen und auf Schadensersatz bei mutwilliger Sachbeschädigung hingewiesen werden. Zusätzlich sichern Sie sich mit einer Hausordnung rechtlich ab und schützen Ihr Eigentum. Bei Zuwiderhandlungen und Schadensfällen können Sie auf dieses Schriftstück verweisen.
Überprüfen Sie deshalb nach jedem Auszug des Mieters den Zustand Ihrer Einrichtung und dokumentieren Sie entstandene Schäden unmittelbar. In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen eine Mustervorlage Hausordnung zur Verfügung.