Kurtaxe - nur für Touristen oder auch Geschäftsreisende?

Kurtaxe - nur für Touristen oder auch Geschäftsreisende?

Wissenswertes zur Kurtaxe

Wer kennt das nicht - im touristischen Urlaubsort, den man ausgesucht hat, wird eine Kurtaxe erhoben. Vor allem wird diese Kurtaxe in Kurstädten, in Strandorten oder beliebten Regionen genutzt. Die sogenannte Kurtaxe gibt es seit dem Mittelalter in Deutschland. Bereits im Jahre 1507 musste in Baden-Baden aufgrund des Baderechts eine Kurtaxe entrichtet werden. Was verbirgt sich genau hinter der Kurtaxe? Mit welchen Kosten muss gerechnet werden? Wird die Kurtaxe auch von Geschäftsreisenden/ Monteuren verlangt? Hat die Kurtaxe Einfluss auf die Reisekostenabrechnung? Im Folgenden finden Sie interessante Fakten rund um das Thema Kurtaxe.

Definition & Zweck der Kurtaxe

Die Kurtaxe, oft auch als Ortstaxe, Kurabgabe, Tourismussteuer, Fremdenverkehrsabgabe oder Gästesteuer bezeichnet, ist eine finanzielle Kommunalabgabe, eine sogenannte Gemeindesteuer. Diese muss von Touristen im Urlaubsort entrichtet werden. Die Kurtaxe steht den Städten dann zur Verfügung, um beispielsweise touristische Einrichtungen instand zu halten, Rad- und Wanderwege auszubauen, die touristische Infrastruktur auszubauen, Strände, Straßen oder Plätze zu reinigen. Durch die Kurtaxe können aber auch Leistungen wie z.B. Eintritt zu Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen, Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel oder kostenfreie touristische Informationen realisiert werden. In Deutschland gibt es mehr als 350 Heilbäder, Kur- und Tourismusorte, die berechtigt sind, solch eine Kurtaxe von den Übernachtungsgästen zu verlangen. Bei diesen Orten handelt es sich um staatlich anerkannte Kur-, Fremdenverkehrs- oder Erholungsorte. Das Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes vergibt die staatliche Anerkennung.

Was kostet die Kurtaxe?

Der Betrag für die Kurtaxe liegt in Deutschland bei bis zu vier Euro pro Gast und Tag oder Übernachtung. Die Kurtaxe richtet sich nicht nach dem Übernachtungspreis. Die Höhe wird von der Gemeinde individuell bestimmt und kann in der Haupt- und Nebensaison auch variieren.

Hier einige Beispiele aus Deutschland:

  • Bad Kissingen: 3,50 Euro
  • Bad Homburg: 3,07 Euro
  • Büsum: 3,00 Euro
  • St. Peter-Ordning: 3,00 Euro
  • Binz: 2,60 Euro
  • Fehmarn: 1,80 Euro
  • Templin: 1,50 Euro
Kurtaxe in Strand- und Kurorten

Wer muss die Kurtaxe zahlen?

Alle ortsfremden Personen, die Gäste im Kurort oder der Stadt sind, müssen die Kurtaxe bezahlen. Oft zahlen auch Kinder und Jugendliche sowie Hunde eine Kurtaxe. Aber auch diese Festlegungen trifft die Gemeinde selbst. Meistens werden die Preise für Kinder und Jugendliche nach dem Alter gestaffelt. Viele Orte verlangen erst ab einem Alter von 18 Jahren die Zahlung der Kurtaxe. Für den Hund fällt meist ein Betrag von 0,50 Euro pro Tag an.

Die Einwohner der Stadt müssen keine Kurtaxe bezahlen. Wer in der Gemeinde arbeitet oder dort eine Ausbildung absolviert, ist normalerweise von der Zahlung befreit. Ebenso Personen, die an einer Tagung teilnehmen.

Die Zahlung der Kurtaxe wird im Kommunalabgabegesetz (KAG) der einzelnen Bundesländer geregelt. Erhebt ein Ort eine Kurtaxe, muss diese verpflichtend gezahlt werden. Kommt man der Zahlung der Kurtaxe nicht nach, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Kurtaxe auf Geschäftsreisen

Für Dienstreisen, also Reisen aus beruflichen Gründen, gibt es keine gesetzliche Befreiung von der Kurtaxe. In den Erholungsorten, in denen sie arbeiten müssen, ergeben sich folgende drei Möglichkeiten:

1. Sie erhalten eine Befreiung von der Kurtaxe

2. Ihr Arbeitgeber erstattet Ihnen die Kosten freiwillig

3. Sie als Arbeitnehmer müssen die Kurtaxe selbst zahlen

Zu beachten ist, dass die Kurtaxe laut des Bundesreisekostengesetzes NICHT zu den erstattungspflichtigen Reisekosten zählt. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber vor Antritt der Dienstreise darüber und setzen Sie auf seine Kulanz. Die Kosten für die Kurtaxe können auch nicht über die Einkommenssteuererklärung zurückverlangt werden.

Kurtaxe versus Fremdenverkehrsabgabe

Im Zusammenhang mit dem Begriff der Kurtaxe wird auch die Fremdenverkehrsabgabe (oder in einigen Kommunen die Tourismusabgabe) genannt. Der Fremdenverkehrsbeitrag "ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die von Kurorten, Erholungsorten und sonstigen Fremdenverkehrsgemeinden zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Kurz- bzw. Erholungsbetriebs erhoben werden kann. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist von denjenigen selbstständigen natürlichen Personen und juristischen Personen zu entrichten, denen aus dem Fremdenverkehr bzw. dem Kur-/Erholungsbetrieb mittelbare oder unmittelbare, besondere Vorteile erwachsen", so schreibt es das Portal zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft.

Was bedeutet das für Sie als Vermieter?

Besitzen Sie eine Monteur- oder Ferienwohnung in einem Kur-, Erholungs- oder Badeort kann diese Abgabe/ Beitrag ebenfalls von der Gemeinde erhoben werden. Diese Abgabe muss nicht von Übernachtungsgästen entrichtet werden und darf auch nicht auf die Gäste umgelegt werden! Die Fremdenverkehrsabgabe ist an einen Zweck gebunden und wird zur Verbesserung des Tourismus/ Fremdenverkehrs in der Gemeinde verwendet, z.B. für die Fremdenverkehrswerbung oder für die Unterhaltung, Verwaltung oder Herstellung von Erholungs- oder Kureinrichtungen. Wie hoch die Fremdenverkehrsabgabe ist, legen die Gemeinden selbst nach dem Abgabemaßstab oder dem Realgrößenmaßstab fest.

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