Rundfunkbeitrag und GEMA-Gebühr für Vermieter

Rundfunkbeitrag und GEMA-Gebühr für Vermieter

Müssen Sie als Vermieter den Rundfunkbeitrag zahlen?

Der Begriff GEZ-Gebühr, oder seit 2013 besser bekannt als Rundfunkbeitrag, ist in aller Munde und jeder weiß, dass bezahlt werden muss. Durch den Rundfunkbeitrag finanzieren sich die Senderfamilien von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio. Dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk produziert ein breit gefächertes Programm für Fernsehen und Hörfunk sowie Videotext- und Onlineangebote. Der Rundfunkbeitrag trägt signifikant dazu bei, die Vielfalt und die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heute und zukünftig zu gewährleisten.

Muss man für jede Unterkunft zahlen? Wie hoch sind die Gebühren?

Im Gegensatz zu früher muss heute jeder Haushalt (eine Wohnung) den Beitrag bezahlen. Es spielt keine Rolle mehr, ob man tatsächlich TV, Radio oder Computer besitzt. Auch die Personenanzahl ist nicht mehr entscheidend. Der Beitrag wird einmal im Quartal fällig. Die Anmeldung hat beim ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service, in 50656 Köln, zu erfolgen oder online unter www.rundfunkbeitrag.de.

Eines vorweg – die Gebühren wurden zum Jahr 2021 erhöht. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten aller Bundesländer geeinigt. Es werden nun 18,36 Euro fällig.

Beitrag zahlen ist Pflicht!
Bei der Beitragszahlung auf Anzahl der Zimmer achten!

Welche Regelung gilt für Sie als Vermieter?

Die oben angesprochene Regelung ist bei der Vermietung von Zimmern etwas komplizierter. Vermietete Zimmer oder Ferienwohnungen müssen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Die Beitragspflicht besteht neben der Beitragspflicht für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kfz.

Zu zahlen ist pro Ferienwohnung bzw. Zimmer ein Drittel des Beitrags (monatlich 5,99 Euro). In jeder Betriebsstätte ist die erste Wohnung/ das erste Zimmer von der Beitragspflicht befreit. Achten Sie also bei der Anmeldung auf die Zahl der Zimmer, die Sie eintragen. So können Sie Kosten sparen.

Saisonale Stilllegung der Wohnung – muss man weiter den Rundfunkbeitrag zahlen?

Hier handelt es sich um einen Spezialfall. Sie haben die Möglichkeit, für die Zeit einer saisonalen Stilllegung eine vorübergehende Befreiung zu erzielen. Ihr Betrieb muss über einen Zeitraum von mehr als drei zusammenhängenden Kalendermonaten vollständig stillgelegt sein. Aus der Antragsstellung muss glaubhaft hervor-gehen, dass der Betrieb über die gesamte Zeit der Stilllegung geschlossen bleiben wird. Um diese Glaubhaftigkeit zu untermauern, können Sie Nachweise vorlegen, wie Gastgeberverzeichnis, Stromrechnung oder eine Bestätigung des örtlichen Tourismusverbandes.

Was ist eine Betriebsstätte?

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Das kann z. B. ein Produktionsstandort, ein (Laden-) Geschäft, ein Amt, ein Krankenhaus oder ein landwirtschaftlicher Betrieb sein. Auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit kann eine Betriebsstätte sein (z. B. Shop in Shop). Mehrere Raumeinheiten auf einem oder auf zusammenhängenden Grundstücken gelten als eine Betriebsstätte, wenn sie von einer Inhaberin oder einem Inhaber zum gleichen Zweck genutzt werden (z. B. Haupt- und Nebengebäude).

Dr. phil. Manfred Hinrich (1926-2015)

Fernsehen macht Spaß, besonders das Ausschalten.

Dr. phil. Manfred Hinrich (1926-2015)

Muss man als gewerblicher Vermieter GEMA-Gebühr bezahlen?

Wer oder was ist die GEMA?

Es handelt sich um die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. (Verwertungsgesellschaft) Die Hauptaufgabe der GEMA besteht darin, Nutzungsrechte, die aus Urheberrechten hervorgehen, in Deutschland zu vertreten. Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik sowie Musiktexten berechnet die GEMA eine Gebühr.

Sie als gewerblicher Vermieter sind zahlungspflichtig gegenüber der GEMA, wenn Sie Ihren Monteuren, Handwerkern, Gästen einen Fernseher oder ein Radio zur Verfügung stellen. Die Verbreitung von Sendesignalen über die von Ihnen aufgestellten Geräte in der Unterkunft gilt als gebührenpflichtige öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken. Sie sind als Vermieter verpflichtet, alle Geräte anzumelden und die Gebühr zu bezahlen. Grundlage dafür sind die Paragrafen 20, 20 b, 87 des Urheberrechts-gesetzes.

Wie hoch ist die GEMA Gebühr?

Die aktuelle GEMA Gebühr beträgt pro Unterkunft, unabhängig von der Zahl Ihrer Endgeräte, jährlich 27,10 Euro. Als gewerblicher Vermieter müssen Sie Ihre vermieteten Zimmer/ Wohnungen anmelden und die GEMA Gebühr entrichten. Denken Sie an diese Anmeldung, denn die GEMA ist berechtigt auch rückwirkend Lizenzgebühren einzufordern. Und das kann teuer werden. Stellt die GEMA fest, dass Sie vorsätzlich nicht angemeldet haben, kann sie für die letzten drei Jahre Schadenersatz fordern. Der liegt derzeit beim doppelten Betrag der generellen GEMA Gebühr. Für weitere Informationen können Sie auch die Bezirksstellen der GEMA in Ihrem Bundesland ansprechen.  

Prüfen Sie, ob Sie GEMA Gebühr zahlen müssen

Urheberrecht

Urheberrecht = gibt dem Urheber/ der Urheberin das alleinige Recht, ihr/ sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu senden, zu verbreiten, zu verleihen und auch aufzuführen.

Dieses gilt auch für Bilder oder Texte von anderen Vermietern oder Websites im Internet. Schreiben und fotografieren Sie lieber selbst, dann sind Sie der Urheber und haben alle Rechte.

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